EU's Next Step on Green Transition, Green Claims Directive

Die Green-Claims-Richtlinie | Der nächste Schritt der EU in Bezug auf Green Transition

Die Europäische Kommission hat im März 2023 einen Vorschlag ausgearbeitet, der speziell auf Greenwashing-Unternehmen abzielt. Während die Green-Claims-Richtlinie einen neuen Schritt auf dem Weg der grünen Transformation der EU darstellt, sind die Erwartungen an Unternehmen, Mitgliedsstaaten und Handelspartner unterschiedlich. In diesem Artikel versuchen wir, alle Zweifel über den neuen Vorschlag auszuräumen.

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Im März 2023 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für Unternehmen an, die auf umweltfreundliche Angaben abzielen. Als Ergänzung zur „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“  von 2022 ist der Vorschlag recht interessant. Er geht zum einen gegen Greenwashing vor, indem er von den Unternehmen volle Transparenz fordert, und zielt zum anderen darauf ab, den europäischen Binnenmarkt durch diese Veränderung der green transition zu integrieren. Mit der Richtlinie soll verhindert werden, dass Unternehmen irreführende Behauptungen über ihre Umweltqualifikationen und ihre Produktionsethik aufstellen, d.h. sich selbst „grünwaschen“. Um die Verlässlichkeit der Unternehmen zu gewährleisten, wird von ihnen verlangt, dass sie sich auf solide, wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Methoden stützen, wenn sie umweltbezogene Angaben für ihr Marketing machen. Dem Plan zufolge wird diese aufkommende Transparenz zum „grünen Übergang“ beitragen, indem sie ein Profil von informierten Kunden auf dem Markt schafft.

EU's Next Step on Green Transition, Green Claims Directive
© Gaelle Marcel via Unsplash

IST DIE NEUE RICHTLINIE ÜBER GRÜNE FORDERUNGEN NOTWENDIG?

Ehrlich gesagt, ja. Laut einer Studie der Europäischen Kommission enthalten 53 % der grünen Angaben vage, irreführende oder unbegründete Informationen. Bei 40 % dieser Angaben fehlt der Beweis. Bei der Hälfte der grünen Etiketten gibt es entweder keine oder unsinnige Nachweise. Infolgedessen könnten wir in den Geschäften einen Rückgang von Produkten beobachten, die als „Verpackung aus 30 % recyceltem Kunststoff“, „meeresfreundlich“ und „bienenfreundlich“ gekennzeichnet sind. Durch diese Schritte verpflichtet der Vorschlag nicht nur die Unternehmen, klare Informationen für eine gut geschützte Umwelt und gut informierte Käufer zu geben, sondern ebnet auch den Weg für einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt. Wenn ehrliche Unternehmen, die sich auf ihre Umweltaussagen berufen, eine bessere Chance haben, ihre Motivation aufrechtzuerhalten und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, werden sich die Unternehmen, die Greenwashing betreiben, entweder den notwendigen Prozessen anpassen oder von den Regierungen bestraft werden.

Der Vorschlag wurde auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entwickelt. Der Basisvertrag konzentriert sich auf einen gut funktionierenden europäischen Binnenmarkt und schließt Greenwashing als ein entscheidendes Kriterium ein, das zweifellos zum Erfolg beitragen wird. Da die europäische Integration jeden Tag weiter voranschreitet, wird dieses gemeinsame Kriterium auch dazu beitragen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Unvereinbarkeiten zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu beseitigen. Es wird erwartet, dass die grenzüberschreitende Regelung einen großen Beitrag zu einem einheitlichen Europa leisten wird.

EU's Next Step on Green Transition, Green Claims Directive
© Markus Spiske via Unsplash

WIE WIRD SIE GEREGELT?

In Anbetracht der Richtlinie vom März 2022 werden die kommenden gesetzlichen Regelungen keinen extremen Übergang darstellen. Da die „lex specialis“-Anpassungen der Zeit spezifische Regeln festgelegt haben, die Europa kennen muss, wird die „lex generalis“-Struktur des angenommenen Vorschlags für ein umfassenderes und reguliertes System funktionieren. Die definierten Aussagen werden sich auf alle grün-definierenden Objekte beziehen: Text, bildliche, grafische oder symbolische Darstellung – unabhängig davon, ob sie durch das Unionsrecht und das nationale Recht der Länder vorgeschrieben sind oder nicht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, auf nationaler Ebene durch die Verbraucherschutzbehörden zu kontrollieren, was die Regulierung weniger dezentralisiert und breiter wirken lässt. Es wird erwartet, dass die nationalen Behörden Fall-zu-Fall-Bewertungen durchführen.

Um die Transparenz zu gewährleisten, umfasst der Vorschlag den gesamten Produktionsprozess. Unternehmen müssen eine Genehmigung für ihre Umweltzeichen einholen, bevor sie ihre Produkte auf den Markt bringen können. Obwohl die Untersuchung von Produktionsketten ein wenig suspekt bleibt, wenn es um die Frage geht, ob sie überwacht werden können, könnte die Bestimmung über die „Genehmigung vor der Freigabe des Produkts“ hier eine verlässlich starke Wirkung erzielen.

Die Unternehmen sind verpflichtet, statistische Informationen aus ihrem Budget weiterzugeben, um das Recht zu erhalten, grüne Angaben auf Etiketten zu machen. Im Beispiel der Produktionsketten könnte jedes Unternehmen, das die Kriterien für die Verwendung des Umweltzeichens erfüllen muss, eine stabile Integration in das neue Gesetz schaffen. Daher könnte die Gesetzgebung einen klaren Standpunkt zum rechtlichen Status von Greenwashing und zur Überschneidung von Umweltaussagen und Wettbewerbsmärkten schaffen. Bemerkenswert ist, dass sich der Vorschlag hauptsächlich auf die Begriffe „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ und „umweltverträglich“ konzentriert. Einige argumentieren, dass das Verbot klimabezogener Kennzeichnungen vernachlässigt wird und diese Kennzeichnungen auch dann noch verwendet werden, wenn dieser Vorschlag angenommen wird. In Anbetracht dessen könnte eine fehlende Konzentration auf Begriffe wie „klimafreundlich“ und „kohlenstoffneutral“ zu einer kontinuierlichen Desinformation durch die Kennzeichnungen führen.

Da der Rechtsakt den europäischen Markt als Kern für den Übergang in eine grüne Zukunft betrifft, soll sein Einfluss auch auf Drittländer ausgeweitet werden. Dem Vorschlag zufolge werden auch die Handelspartner der europäischen Staaten unter die Regelung fallen, die durch den neuen Vorschlag eingeführt wird. Dies wird dazu beitragen, dass die europäischen Wirtschaftspartner verlässlich bleiben und Verantwortung für unsere Zukunft übernehmen. Obwohl die Verordnung Kontinentaleuropa und seine Partner einbeziehen wird, hat sich die Vielfalt der Größen der europäischen Unternehmen als Problem erwiesen: Wird die Union in der Lage sein, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stabilisieren, wenn sie diese strengen Maßnahmen ergreift? Um diese Frage zu entschärfen, nimmt die Kommission eine Sonderregelung für kleinere Unternehmen an.

Im Rahmen der neuen Rechtsanwendung werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro Umsatz einem besonderen Verfahren unterworfen. Diese Unternehmen werden von den Verpflichtungen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Einflusses auf die Wirtschaft ausgenommen bleiben.

 

Es könnte zu einer Kontroverse führen, wenn kleine Unternehmen im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz von den neuen Rechtsvorschriften ausgenommen werden. Der genaue Grund, warum kleine Unternehmen in dem Vorschlag stärker begünstigt werden, lässt sich aus zwei Gründen der Rechtsphilosophie erklären: Erstens beinhaltet das westliche öffentliche Recht den Kernwert des Gleichheitsgrundsatzes. Dieser Grundsatz überwacht die rechtliche Gleichheit und nicht die tatsächliche Gleichheit, die verhindern soll, dass einige Parteien der Gesellschaft Privilegien erhalten. Wenn man bedenkt, dass für kleine und große Unternehmen die gleichen strengen Etikettierungsvorschriften gelten können, wird dies dazu führen, dass die Erweiterung beider auf gleicher Ebene blockiert wird. Dieses gleiche Maß an Blockade wird die kleinen Unternehmen stärker belasten, da die Wettbewerbsstruktur auf dem EU-Markt die kleinen Unternehmen stärker bestrafen wird als die großen Unternehmen. Um den Gleichheitsgrundsatz aufrechtzuerhalten, sollten gleiche Rechtssituationen gleich bewertet werden, während unterschiedliche Situationen unterschiedlich behandelt werden. Genauso wie wir besondere gesetzliche Bestimmungen für Frauen und LGBTQ+ Menschen vorschlagen müssen, um ihre Benachteiligung in der Gesellschaft zu beseitigen, ist eine Sonderregelung für kleine Unternehmen, um ihre weitere Benachteiligung zu verhindern, ein mit dem westlichen Recht vereinbarer Akt.

Die zweite Grundlage für diese Sonderregelung hängt mit dem Modell des freien Marktes in der europäischen Wirtschaft zusammen. Dieses Modell sieht die Freiheit des Kapitals und die Nichteinmischung des Staates vor, aber dennoch wird der EU die Rolle eines Schiedsrichters zugewiesen. Da die EU für die Förderung des Unternehmertums verantwortlich ist, muss sie Kleinstunternehmen besondere Klauseln auferlegen, damit sie sich vergrößern können. Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, die Märkte zu organisieren, um Monopole zu verhindern. Würde die Verordnung kleine Unternehmen nicht von den neu eingeführten Klauseln ausnehmen, würde dies zu einer indirekten Unterstützung der Monopolisierung großer Unternehmen führen – und das wird sich negativ auf das Entwicklungsverhältnis des europäischen Marktes auswirken. In diesem Sinne ist die Ausnahmeregelung sowohl zum Schutz der Grundwerte des europäischen Rechts als auch zur Wahrung der Stabilität des Marktes und der Entwicklung sinnvoll.

Dennoch werden diese kleinen Unternehmen weiterhin verpflichtet sein, eine Konformitätsbescheinigung über die Umweltansprüche zu erhalten, die besagt, dass sie die Anforderungen auch in Zukunft erfüllen müssen. Jede Art von Unternehmen wird weiterhin der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unterliegen. Auf diese Weise soll das faire Funktionieren des Marktes sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ausgeglichen werden.

EU's Next Step on Green Transition, Green Claims Directive
© Taisiia Shestopal via Unsplash

ERWARTETE AUSWIRKUNGEN AUF DIE UNTERNEHMEN

Die Kommission rechnet mit zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, die jedoch nicht von Dauer sein werden: Sie werden verpflichtet sein, ihre Kennzeichnungen zu entfernen, wenn sie die Kriterien nicht erfüllen. Darüber hinaus werden nicht die Staaten oder die Union die Zuverlässigkeit eines Unternehmens nachweisen, sondern die Unternehmen selbst werden den Nachweis erbringen. Da es nach wie vor die Präferenz der Unternehmen ist, grüne Angaben zu machen, werden sich diejenigen, die diese Kosten vermeiden wollen, zurückziehen – und wie bereits erwähnt, wird in den kommenden Jahren ein Rückgang der grünen Labels zu beobachten sein.

Ein weiterer von der Kommission erwarteter Kostenfaktor sind die Verwaltungskosten für Labels und Logos. Den Unternehmen entstehen erhebliche Befolgungskosten durch die Anwendung der im Gesetz geforderten Änderungen. Der Vorschlagstext besagt, dass die Kosten für die Beantragung von Labels steigen könnten – dies könnte jedoch dazu führen, dass es weniger notwendig ist, mehrere Labels zu beantragen. Schließlich teilt die Kommission mit, dass sie bei der Folgenabschätzung nicht mit erheblichen Durchsetzungskosten für die öffentliche Verwaltung rechnet, da sie die erforderlichen Informationen online bereitstellen wird.

 

Words:
Tolga Rahmalaroglu
Luxiders Magazine

Image Highlight:
© Unsplash

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